Deutsche Emissionshandelsstelle

Formular-Management-System -
nEHS und EU-ETS 2

Die DEHSt behält sich vor, die Versionen der Formularanwendungen jederzeit einem neuen Entwicklungsstand anzupassen, weitere Funktionalitäten bereitzustellen sowie bestehende Funktionalitäten zu optimieren, einzuschränken oder aufzuheben.

In der Regel bleiben Daten erhalten, die in der Vorversion eingegeben worden sind.

Aktuelle Anwendungen und Hinweise

BEHG-Emissionsbericht 2023
Wichtiger Hinweis
Wenn Sie aus Ihrem Steuerlager ausschließlich fremde (also keine eigenen) Brennstoffe in Verkehr bringen, sind Sie kein BEHG-Verantwortlicher gemäß § 3 Nr. 3 BEHG und müssen lediglich die nicht zugelassenen Einlagerer sowie die Brennstoffe (Kraft- und Heizstoffe) nach Art und zugehöriger Menge benennen. Dafür stellen wir Ihnen die Anwendung „Benennung der Einlagerer 2023 - 2030“ zur Verfügung!

BEHG - Benennung der Einlagerer 2023 - 2030

Überwachungsplan – nEHS, EU-ETS 1/Abfälle und EU-ETS 2
Wichtiger Hinweis
Importieren Sie die mit der Anwendung „BEHG-Überwachungsplan“ generierte XML-Datei in diese neue Anwendung, auch wenn Sie keine Änderungen an Ihrem bereits genehmigten Überwachungsplan vornehmen und bei der DEHSt einreichen wollen. Nur mit dieser Anwendung erzeugte Datensätze können zukünftig für die Erstellung von Emissionsberichten ab dem Berichtsjahr 2024 genutzt werden.

Antrag auf Beihilfe zur Vermeidung von Carbon-Leakage 2023-2025

Nachweis der ökologischen Gegenleistungen 2024