Deutsche Emissionshandelsstelle

Formular-Management-System -
BEHG-Verantwortliche

Die DEHSt behält sich vor, die Versionen der Formularanwendungen jederzeit einem neuen Entwicklungsstand anzupassen, weitere Funktionalitäten bereitzustellen sowie bestehende Funktionalitäten zu optimieren, einzuschränken oder aufzuheben.

In der Regel bleiben Daten erhalten, die in der Vorversion eingegeben worden sind.

Aktuelle Anwendungen und Hinweise

BEHG-Emissionsbericht 2023
Wichtiger Hinweis
Wenn Sie aus Ihrem Steuerlager ausschließlich fremde (also keine eigenen) Brennstoffe in Verkehr bringen, sind Sie kein BEHG-Verantwortlicher gemäß § 3 Nr. 3 BEHG und müssen lediglich die nicht zugelassenen Einlagerer sowie die Brennstoffe (Kraft- und Heizstoffe) nach Art und zugehöriger Menge benennen. Dafür stellen wir Ihnen die Anwendung „Benennung der Einlagerer 2023 - 2030“ zur Verfügung!

BEHG - Benennung der Einlagerer 2023 - 2030
NEU!

BEHG-Überwachungsplan

Antrag auf Beihilfe zur Vermeidung von Carbon-Leakage 2023-2025

Nachweis der ökologischen Gegenleistungen 2023